Cannabiskonsum bei Teilnahme am Straßenverkehr

Cannabiskonsum verändert die Wahrnehmung und die Reaktionszeiten. Dies kann sich auch auf die Fähigkeit auswirken, ein Fahrzeug zu führen. Im Zuge der Teil-Legalisierung wurde festgelegt, dass der Grenzwert von THC im Straßenverkehr auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum angehoben wird. Bei unter 21- Jährigen oder während der Probezeit liegt der Grenzwert bei 1,0 Nanogramm. Der zusätzliche Konsum von Alkohol ist untersagt. Die entsprechende Gesetzesänderung ist seit dem 22.08.24 rechtskräftig.

Welche Konsequenzen ein positiver Test hat und weiter Informationen können unter https://www.adac.de/gesundheit/gesund-unterwegs/strasse/wie-lange-ist-thc-nachweisbar/  gefunden werden